Das Mahnmal in der Bittermark erinnert an die um Ostern 1945 von den Nazis ermordeten  Zwangsarbeiter_innen und antifaschistischen Widerstandskämpfer_innen.

Vor aller Augen

Kriegsendverbrechen im Rheinland und in Westfalen

In den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs wurden im Rheinland und in Westfalen, aber auch im gesamten Deutschen Reich, zahllose Verbrechen an Inhaftierten, Zwangsarbeiter_innen, Kriegsgefangenen, in Konzentrationslager Verschleppten und an Menschen, die auch nur vage Zweifel am von der NS-Propaganda postulierten „Endsieg“ äußerten, verübt.

Am 13. April 1945 verließen mehrere LKW das Wuppertaler Polizeipräsidium. Ziel war der 30 Kilometer südlich gelegene Wenzelnberg zwischen Langenfeld und Solingen. In den LKW waren 71 Männer zusammengepfercht, die kurz zuvor aus dem Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen und dem Polizeigefängnis Wuppertal-Ronsdorf in das Polizeipräsidium gebracht worden waren, unter ihnen 15 politische Gefangene und vier Zwangsarbeiter. Die Fahrt endete an einer am Wenzelnberg gelegenen Schlucht, wo die Gefangenen von einem Polizeikommando erschossen wurden. Anders als die Inschrift auf dem am Wenzelnberg bestehenden Mahnmal behauptet, war für das Verbrechen aber keineswegs nur die Gestapo verantwortlich. Maßgeblichen Anteil an der Planung und Durchführung der Mordaktion hatten auch Kriminal- und Ordnungspolizei aus Wuppertal und Solingen. Beteiligt war zudem die Justizverwaltung, die die Gefangenen an die Polizei überstellte. Die administrative Legitimation lieferte ein am 7. April 1945 erlassener Befehl des Oberbefehlshabers West der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Walter Model, der anordnete, innerhalb der bereits von den Alliierten eingeschlossenen Gebiete „Zuchthausgefangene“ der Sicherheitspolizei (Gestapo, SD und Kripo) zur „sicherheitspolizeilichen Überprüfung“ zu übergeben.

„Entgrenzte Gewalt“ am Kriegsende?

Wie viele Opfer die Mordaktionen, die in der historischen Forschung und in erinnerungskulturellen Diskursen als Endphase- oder Kriegsendverbrechen bezeichnet werden, insgesamt forderten, lässt sich nicht präzise beziffern, es dürften jedoch Hunderttausende gewesen sein. Vielfach wird daher dem NS-Regime ein letzter Radikalisierungsschub attestiert, der durch massiven „Terror nach innen“ gekennzeichnet gewesen sei. Festzuhalten bleibt aber, dass der Nationalsozialismus (NS) in konsequenter Umsetzung seiner Weltanschauung bereits vor seinem „mörderischen Finale“ (Ulrich Sander) eine beispiellose Vernichtungspolitik praktiziert hatte. Insofern waren die genannten Mordaktionen weniger Ausdruck einer weiteren „Radikalisierung“, sondern entsprachen den Gewaltpraktiken und -strategien, die seit 1933 angewandt worden waren. Von „entgrenzter Gewalt“ in der Kriegsendphase kann also „nur“ mit Blick auf die Schauplätze gesprochen werden: öffentliche Straßen und Plätze, Parks und Waldstücke. Zudem erweiterte sich das Spektrum der unmittelbaren Täter_innen.

Neben Sicherheits- und Ordnungspolizei, Justizverwaltung und Wehrmacht waren Angehörige der Hitlerjugend und des „Volkssturms“, vielfach auch Zivilist_innen beteiligt. Ihre Taten waren weder völlig willkürlich, noch resultierten sie aus einer allgemeinen „Verrohung“. Vielmehr gründeten sie auf den weiterbestehenden völkisch-rassistischen Narrativen und Ideologemen des NS und richteten sich somit vorwiegend gegen jene, die ohnehin schon außerhalb der „Volksgemeinschaft“ standen: Zivil- und Zwangsarbeiter_innen aus den von Deutschland okkupierten Ländern, Kriegsgefangene, Jüdinnen_Juden, Sinti_zze und Rom_nja, politische Gefangene und als „Asoziale“ Verfolgte. In den Fokus rückten aber auch Menschen, die als „Kapitulanten“, „Defätisten“ und „Volksverräter“ diffamiert wurden – auch wenn sie als Angehörige der Wehrmacht, Bürgermeister oder Parteifunktionäre das Regime gestützt hatten.

Mörderische Befehle

Obgleich viele Mordaktionen in der Kriegsendphase ohne vorhergehende umfangreiche Planungen begangen wurden, gingen den Verbrechen seit Herbst 1944 von unterschiedlichen Institutionen und Hierarchieebenen des NS-Staates verbreitete legitimierende Erlasse, Befehle und Rundschreiben voraus. Im Juni 1944 ordnete Heinrich Himmler an, Konzentrationslager im Falle sich nähernder alliierter Verbände zu räumen. Hunderttausende Häftlinge wurden unter unmenschlichen Bedingungen auf „Todesmärsche“ gezwungen. Als zentrales Bedrohungspotenzial für das Regime innerhalb der Reichsgrenzen galten die mehr als acht Millionen Kriegsgefangenen, Zivil- und Zwangsarbeiter_innen, von denen etwa die Hälfte aus der Sowjetunion stammte und die besonders in der Schwer- und Rüstungsindustrie den überwiegenden Teil der Belegschaften stellten. Angesichts der näherrückenden Fronten fürchteten die Machthaber Aufstände, unterstützt von kommunistischen deutschen Widerstandsgruppen, was hauptsächlich auf dem für den NS charakteristischen antibolschewistischen Verschwörungsglauben gründete. Die Wehrmachtsführung hatte schon seit Juli 1943 militärische Einsätze gegen Zivil- und Zwangsarbeiterlager geplant, um potenzielle Aufstandsversuche niederzuschlagen. Im November 1944 bevollmächtigte das Reichsicherheitshauptamt die lokalen Gestapo-Stellen, Hinrichtungen von „Fremdarbeitern“ nach eigenem Ermessen durchzuführen, ohne zuvor Rücksprache zu halten. Die Entscheidungswege und Abläufe des Mordens wurden auf diese Weise dezentralisiert und effektiviert.

Die staatlichen Vernichtungsabsichten richteten sich aber auch gegen die Insassen von Polizeigefängnissen und Haftanstalten der Justiz. Ende September 1944 hatte der „Höhere SS- und Polizeiführer West“, Karl Gutenberger, Vertreter von Polizeibehörden und die Generalstaatsanwälte zu einer Besprechung eingeladen, bei der die in Polizeigefängnisse Verschleppten als „große Gefahr“ dargestellt wurden. Das Reichsjustizministerium erließ im Januar 1945 Richtlinien, nach denen Gefangene, die als Feinde der „Volksgemeinschaft“ galten, „der Polizei zur Beseitigung zu überstellen“ seien. Der „Gauleiter“ Westfalen-Süd Albert Hoffmann legitimierte in einem Runderlass an die Polizeidienststellen vom 25. Februar 1945 in seinem Einflussbereich die Lynchjustiz an Besatzungen abgeschossener alliierter Flugzeuge.

Komplizenschaft als Referenzrahmen

Diese und weitere Befehle, Erlasse und Rundschreiben sowie eine bis zum Schluss bestehende „Komplizenschaft zwischen der NS-Führung und Teilen der deutschen Bevölkerung“, so der Historiker Ulrich Herbert, bildeten den Referenzrahmen für die seit Januar 1945 auch im Rheinland und in Westfalen eskalierenden Mordaktionen. Die ohnehin schon katastrophale Situation der ausländischen Zwangs- und Zivilarbeiter­_innen hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch einmal deutlich verschlechtert. Durch verstärkte alliierte Luftangriffe wurden große Teile der Industrieanlagen an Rhein und Ruhr lahmgelegt, aber auch zahlreiche Lager, in denen die Arbeiter_innen untergebracht waren, getroffen und oft unbewohnbar. Die Verpflegung war äußerst prekär, Hunger und Krankheiten grassierten. Die Zahl der Todesopfer und Verletzten unter Zwangs- und Zivilarbeiter_innen stieg noch einmal deutlich. In dieser Situation des Zusammenbruchs der NS-Ordnung entschieden sich viele Zwangs- und Zivilarbeiter_innen, ebenso wie geflohene Häftlinge und Kriegsgefangene, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Sie versuchten zu überleben, indem sie sich z.B. Lebensmittel und Kleidung organisierten oder sich in Richtung der heranrückenden Alliierten aufmachten – Praktiken massenhafter Selbstbehauptung. Den Machthabern und Teilen der Bevölkerung galten sie als „Plünderer“, mit denen kurzer Prozess zu machen sei.

Mordaktionen

Eine besonders beklemmende Mordaktion, die in ähnlicher Weise auch an vielen anderen Orten ablief, ereignete sich Anfang April 1945 in Oberhausen. Ein Mitarbeiter der Grillo-Werke hatte vier „Ostarbeiter“ beobachtet, die aus einem Haus kamen. Gemeinsam mit mehreren Jugendlichen verfolgte er sie, ergriff einen der Fliehenden und misshandelte ihn so lange, bis er zugab, Kartoffeln an sich genommen zu haben. Der Grillo-Beschäftigte lieh sich von der Polizei eine Pistole und trieb sein Opfer, begleitet von Schaulustigen, die sich an den Misshandlungen beteiligten, zu einem Sportplatz, wo er ihn unter den Augen zahlreicher Umstehender erschoss. Hier zeigte sich deutlich, dass der Terror der Kriegsendphase keineswegs nur das Werk eines sich weiter radikalisierenden, fanatischen Partei- und Staatsapparats war.

Diese Feststellung gilt auch für das Massaker im Arnsberger Wald, das Mitte März 1945 von Waffen-SS und Wehrmacht verübt wurde, bei dem innerhalb von drei Tagen insgesamt 208 Zwangsarbeiter_innen aus der Sowjetunion ermordet wurden. Die Initiative zu dem Verbrechen ging vom General der Waffen-SS Hans Kammler aus, dessen Division in Suttrop (seit 1975 ein Stadtteil von Warstein) Quartier bezogen hatte. Die dortige Präsenz von bis zu 1.000 Zwangsarbeiter_innen, die teilweise aus dem Ruhrgebiet geflohen waren und von denen sich viele in der vollkommen überfüllten Warsteiner Sauerlandhalle aufhielten, wurde von ihm als Sicherheitsrisiko betrachtet. Er ordnete an, „ohne Rücksicht auf das Geschlecht“ die „Zahl der Fremdarbeiter kräftig zu dezimieren“. Nachdem Kammler abgereist war, wurden die Mordaktionen von Wehrmachts- und SS-Offizieren eigenständig organisiert. In mehreren Schüben holten die Mordkommandos ihre Opfer unter Vorwänden aus der Sauerlandhalle und aus einer nahe gelegenen Schule, brachten sie in Waldstücke und erschossen sie dort. Ungeklärt ist, ob sie die Sauerlandhalle in Brand steckten. Die noch dort Eingeschlossenen konnten in letzter Minute von französischen Kriegsgefangenen befreit werden.

Zwischen dem 7. März und dem 12. April 1945 erschoss die Dortmunder Gestapo im Rombergpark, auf einer Waldlichtung in der Bittermark sowie in der Nähe von Hörde annähernd 300 Zwangsarbeiter_innen, Kriegsgefangene und aus politischen Gründen Inhaftierte. Bereits im Februar hatte es erste Massenerschießungen gegeben, nachdem eine Widerstandsgruppe aufgeflogen war. Ähnliche Taten wurden an zahllosen anderen Orten im Rheinland und in Westfalen verübt und folgten ähnlichen Mustern. So hatte die Kölner Gestapo bereits Ende Oktober 1944 damit begonnen, in ihren Haftstätten Gefangene zu ermorden. Bis März 1945 fielen dem mindestens 400 Menschen zum Opfer. Die Gestapo in Essen ermordete am 12. März 1945 im heutigen Gruga-Park mindestens 35 sowjetische Zwangsarbeiter_innen. Zehn Tage später wurden 38 Häftlinge des Duisburger Polizeigefängnisses auf dem Duisburger Waldfriedhof umgebracht. Weitere Mordaktionen gab es in Bochum und im Kalkumer Wald bei Ratingen. Am 28. März starben im Gelsenkirchener Stadtgarten mindestens neun Zwangsarbeiter_innen. Die Täter konnten nie ermittelt werden, vermutlich waren sie Angehörige einer „Volkssturm“-Einheit. Auch diese Morde verweisen auf das breite Spektrum der an den Verbrechen Beteiligten. Ihre Motive reichten von weltanschaulicher Überzeugung und verfestigten völkisch-rassistischen Haltungen, konnten aber auch (worauf Ulrich Herbert hinweist) davon geleitet gewesen sein, Rache zu üben für die Bombardierungen deutscher Städte und die vollständige militärische Niederlage des Deutschen Reiches oder das Ziel verfolgen, Zeug_innen für die Verbrechen zu beseitigen. In ihrer Konsequenz schufen sie eine Komplizenschaft, die über Jahrzehnte hinweg wirkmächtig blieb.

Vergrabene Erinnerung

An einigen Schauplätzen veranlasste die US-Armee die Exhumierung der Opfer. In Warstein ordnete der verantwortliche US-Kommandant an, dass lokale NSDAP-Funktionäre die Exhumierungen durchführen sollten. Zudem wurde die örtliche Bevölkerung aufgefordert, an den aufgebahrten Körpern vorbeizuziehen. Diese Konfrontation mit den Verbrechen in der unmittelbaren Nachbarschaft rief vielfach Abwehrreaktionen hervor, die schon bald aggressive Züge annahmen und von Selbstviktimisierungen und Schlussstrichmentalität geprägt waren. Als am Karfreitag 1947 ein katholischer Männerkreis in Meschede ein schlichtes „Sühnekreuz“ für die Opfer des Massakers im Arnsberger Wald errichten wollte, stieß er auf massive Anfeindungen. Das Kreuz wurde mehrfach beschädigt. Zahlreiche Teilnehmer_innen einer Veranstaltung, bei der der Männerkreis über das „Sühnekreuz“ informieren wollte, sahen durch das Erinnerungszeichen „den guten Ruf der Stadt“ gefährdet, andere feierten die Kreuzschändungen als Ausdruck des Nationalbewusstseins „unserer sauerländischen Jugend“. Auch das Bistum Paderborn schlug sich auf die Seite der Gegner_innen des „Sühnekreuzes“. Die Mitglieder des Männerkreises vergruben schließlich das Kreuz. 1964 wurde es von katholisch-pazifistischen Jugendlichen wieder ausgegraben, aber erst 1981 in der Maria-Himmelfahrtskirche in Meschede wieder aufgestellt.

Mahnmal in der Bittermark

Anders entwickelte sich die Erinnerung in Dortmund. Dort fand bereits im August 1945 auf dem Hansaplatz eine Gedenkkundgebung statt, zu der mehrere Tausend Menschen kamen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die Arbeitsgemeinschaft Verfolgter Sozialdemokraten und die Ratsfraktion der SPD setzten sich für die Errichtung eines Mahnmals und einer Gräberanlage für die Opfer ein. 1954 wurden die im Frühjahr 1945 Ermordeten in der Bittermark beigesetzt, wo seitdem jährlich am Karfreitag eine Erinnerungsfeier der Stadt Dortmund stattfindet. Die Eröffnung des Mahnmals erfolgte im April 1960. Die Tatsache, dass sich hier ein kontinuierliches Gedenken entwickelte, war neben den antifaschistischen Initiativen und Überlebenden des NS-Terrors vor Ort vor allem der Nationalen Vereinigung der Arbeitsdeportierten zu verdanken, in der sich ehemalige Zwangsarbeiter_innen und Kriegsgefangene aus Frankreich organisierten, die zusammen mit weiteren aus anderen europäischen Ländern vom NS-Regime Verschleppten bis heute an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen. Freilich verliefen auch in Dortmund die erinnerungskulturellen Diskurse und Praktiken nicht konfliktfrei. Ohnehin ist für nahezu alle Orte, an denen sich Kriegsendverbrechen ereigneten, zu konstatieren, dass Überlebende und Angehörige von Ermordeten aus Osteuropa und der Sowjetunion zu Gedenkveranstaltungen – sofern sie denn überhaupt stattfanden – allenfalls erst seit Beginn der 1990er Jahre eingeladen wurden. Entschädigungsleistungen haben die meisten von ihnen nie oder in beschämend niedriger Höhe erst seit Ende der 1990er Jahre erhalten.

Amnestien und „Befehlsnotstand“

Aber nicht nur in dieser Hinsicht war und ist die Auseinandersetzung mit den Kriegsendverbrechen von eklatanten Leerstellen geprägt. Die Strafverfolgung verlief desaströs. Einen wesentlichen Aspekt bildete dabei der Umstand, dass Straftaten, die „unter dem Einfluß der außergewöhnlichen Verhältnisse zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere auf Grund eines Befehls“ begangen worden waren, nach dem 1954 in Kraft getretenen „Straffreiheitsgesetz“ faktisch amnestiert wurden. Zahlreiche der ohnehin wenigen Angeklagten insistierten erfolgreich darauf, in einem „Befehlsnotstand“ gehandelt zu haben. Anfang 1952 mussten sich vor dem Dortmunder Schwurgericht 28 ehemalige Gestapo-Beamte wegen der Morde im Rombergpark und in der Bittermark verantworten. 15 wurden freigesprochen, die anderen zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Morde im Arnsberger Wald wurden erst im Jahr 1957 gegen sechs Angeklagte vor dem Landgericht Arnsberg verhandelt. Das Urteil avancierte zu einem Skandal, da lediglich ein Angeklagter zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen Totschlags in 151 Fällen verurteilt wurde, die anderen aber mit wesentlich niedrigeren Strafen davonkamen oder sogar freigesprochen wurden. Die Strafverfolgung der Täter der Mordaktion am Wenzelnberg verlief gänzlich im Sande. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Wuppertaler Kripo-Beamten Friedrich Karst, der zweifelsfrei an dem Massaker beteiligt war, wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In der Folgezeit machte Karst – wie andere auch – weiter Karriere. Zwischen 1946 und 1948 amtierte er als Leiter des LKA NRW.

Weiterlesen