Prozess gegen C18
(K)ein Freundeskreis, (k)ein Netzwerk
Am Landgericht in Dortmund läuft seit dem 26. Juni 2025 ein Strafprozess gegen vier Angeklagte aus der organisierten extremen Rechten. Sie sind – dank ausführlicher antifaschistischer Recherchen und der darauffolgenden medialen und staatlichen Aufmerksamkeit – keine Unbekannten. Wer ihre Namen hört, denkt meist sofort an eine europaweit verflochtene neonazistische Netzwerkstruktur, der sie seit Jahren in führender Position verbunden sind: Combat 18 (C18). Ihre Anwält*innen behaupten, das sei alles graue Vergangenheit – aus C18-Brüdern seien Freunde geworden. Männer, die gerne Bier trinken, Musik hören, sich gegenseitig nicht im Stich lassen würden und nur nebenbei Nazisachen dächten – was nicht verboten sei. Der Generalbundesanwalt sieht das anders. Er wirft den Beschuldigten vor, gegen §85 StGB verstoßen und nach dem vom damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Januar 2020 verfügten „unanfechtbaren Verbot“ der Vereinigung Combat 18 deren Weiterbestehen als Rädelsführer ermöglicht und sogar für Anwerbung und Aufnahmen weiterer Mitglieder gesorgt zu haben.
Anwaltliches Possenspiel
Die vier Angeklagten, Stanley Röske und Keven Langner (beide Eisenach), Robin David Schmiemann, der inzwischen wohnhaft im baden-württembergischen Muggensturm (Landkreis Rastatt) ist, und Gregor Alexander „Alex“ Michels (Höchstberg/Landkreis Vulkaneifel) schweigen seit Prozessbeginn – doch nicht aus Betretenheit oder vornehmer Zurückhaltung. Wer im „Division Schmiemann“-Shirt auftritt und die ausnahmslos provozierende Verteidigungsstrategie mit offensichtlicher Heiterkeit rahmt, der spricht nur auf anderer Ebene.
Ihre (Szene-)Anwält*innen Nicole Schneiders (Reutlingen), Heiko Urbanzyk (Coesfeld), Hendrik Schnelle (Detmold), Alexander Heinig (Stuttgart), Kati Schreiter und Alexander Dann (Erfurt) sowie die derzeit auch im Patriotische Union- bzw. „Gruppe Reuß“-Verfahren am OLG Frankfurt a.M. als Verteidiger*innen tätigen Jochen Lober (Köln) und Kerstin Rueber-Unkelbach (Koblenz), sprechen dafür um so mehr. Sie ziehen Beweiserhebungs- und Verwertungsverbote gegen die Beweismittel aus verwanzten Autos, Konzerträumen oder zu Abhörprotokollen von Telefongesprächen in Betracht, machen nach jeder Zeug*innenbefragung üppig von ihrem Erklärungsrecht (nach § 257 StPO) Gebrauch, führen abenteuerliche Befragungstechniken gegen die als Zeug*innen geladenen BKA-Ermittler*innen ins Feld und finden Gründe, Anträge auf Befangenheit zu stellen – etwa weil das Telefon eines der Schöffen im Gerichtssaal klingelte. Nach nunmehr elf Hauptverhandlungstagen ist für alle erkennbar: Sie werden den Prozess so unökonomisch wie möglich gestalten und dabei die Arbeit der Ermittlungsbehörden mit maximaler Wucht angreifen. Dabei können sie ohne große Verrenkungen an eben jener Stelle ansetzen, die die Anklagebehörde ihnen schon allein durch die Art und Weise, wie sie den Prozess führt, auf dem Silbertablett liefert.
Keine Struktur
Denn nicht der Generalbundesanwalt (GBA), der am 7. März 2024 Anklage gegen Röske, Schmiemann, Michels und Langner erhoben hat, führt das Verfahren. Er hat es übertragen an die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf und ihre „Zentralstelle Terrorismusverfolgung“. Verhandelt wird allerdings nicht am Oberlandesgericht, das für staatsgefährdende Straftaten dieser Dimension eigentlich zuständig wäre. Vielmehr ist es die 32. Strafkammer am untergeordneten Landgericht in Dortmund, die bis voraussichtlich Ende des Jahres die Hauptverhandlung führen wird. Auch hat man sich dagegen entschieden, die mögliche Combat 18-Nachfolgestruktur in einem einzigen Verfahren anzuklagen. Wie der GBA im April 2024 mitteilte, sollen 17 weitere „mutmaßliche (einfache) Mitglieder von ‚Combat 18 Deutschland‘“, auf den Anklagebänken verschiedenster Bundesländer sitzen, unter anderem in Neunkirchen an der Saar, am Landgericht Potsdam, vor der Staatsanwaltschaft in Gera, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.
Allein diese „äußeren Umstände“ markieren bereits, welchen Stellenwert das aktuelle Staatsschutz-Strafverfahren gegen Röske, Schmiemann, Michels, Langner und die von ihnen mutmaßlich fortgeführte, über mehrere Bundesländer hinweg aktive neonazistische deutsche Struktur von C18, mit ihren internationalen Sektionen und Verflechtungen, für die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden hat.
Kein Netzwerk
In einer großen Recherche hatte das antifaschistische Rechercheportal Exif im Jahr 2019, also weit vor dem staatlichen Verbot, ausführlich über die sich seit 2012 neu formierende Struktur von Combat 18 Deutschland und dem „weltweiten Netzwerk von Blood & Honour / Combat 18 (B&H/C18)“ berichtet. Die antifaschistische Recherche arbeitete immer mit der einen Grundannahme: die Strukturen von Combat 18 und Blood & Honour müssen seit jeher untrennbar zusammen gedacht werden. Eine an sich banale Analyse, die aber der Staat zu meiden scheint wie der Teufel das Weihwasser.
Schon beim Verbot der deutschen Sektion von Blood & Honour im Jahr 2000 blieb Combat 18 unerwähnt. Diese Tradition schreibt sich bis heute fort. Behördliche Schnellschüsse, Zersplitterungen von Verfahren sowie eine willkürlich scheinende Auswahl von Verfolgten, während andere zentrale Akteure unbehelligt bleiben, kennzeichnen den behördlichen Umgang, seit die Exif-Veröffentlichung es unmöglich machte, die Existenz der Struktur länger zu leugnen.
Anstatt also das Netzwerk von Blood & Honour und Combat 18 Deutschland als wandelbaren und an Repression anpassungsfähigen Komplex von zusammenhängenden und gemeinsam handelnden Labels und Gruppierungen zu sehen, bei denen Führungsansprüche und Interessen durchaus konkurrieren können, werden lediglich Bruchteile verfolgt. So bleibt die Gesamtstruktur als Summe ihrer Teile unbeachtet.
Und so gab es vor dem OLG München im Jahr 2022 ein vorrangig von bayrischen Behörden vorbereitetes Verfahren gegen vor allem süddeutsche Neonazis wegen der Fortführung von Blood & Honour, das ohne große öffentliche Verhandlung mit internen Verständigungen mit geringen Strafen und Einstellungen endete. Ein Anklagepunkt in diesem Blood & Honour-Nachfolgeverfahren war die Herstellung und der Vertrieb einer C18-CD. Angeklagt war unter anderen Stanley Röske als Mitglied von Combat 18.
Kleiner Teil
Bei den jetzt geführten und angekündigten Verfahren sind ebenfalls nur Teile der in der antifaschistischen Recherche veröffentlichten Strukturen belangt. Dort wurden drei deutsche Sektionen benannt. Eine Sektion, die vorrangig in Norddeutschland tätig sein soll, blieb bisher komplett unangetastet. Die Kassler Sektion um Röske sowie die Dortmunder Sektion, die Antifaschist*innen Marko Gottschalk zuordnen, wurden bei den Behörden zu einer Einheit verschmolzen, sodass sie ihre Ermittlungen nicht zu drei, sondern nur zu einer Struktur führten. Gottschalk blieb bei den Ermittlungen unbehelligt. Die Verfahren rund um diese eine Struktur wurden wie beschrieben frikassiert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt.
Gottschalk stellte im Jahr 2020 in einem Verfahren gegen die Zeitung BILD klar, dass er auf keinen Fall der Struktur Combat 18 zugehörig ist und bekam Recht. Er ist aktuell jedoch Teil einer Ermittlung rund um eine andere Gruppierung im Netzwerk, der Brothers of Honour (BoH). Im Juni 2025 kam es unter der Beteiligung der Behörden aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu Razzien wegen des Vorwurfs der Fortführung von Blood & Honour. In der Antwort zu einer aktuellen Anfrage im Bundestag (DS 21/1414) wird zwar festgestellt, dass „ehemalige C18-Mitglieder im niedrigen einstelligen Bereich bei den BoH aktiv“ seien und die Verwendung des „Slogan ‚Whatever it takes‘ durch die BoH eine offensichtliche Bezugnahme auf C18“ darstellt. Allerdings lägen „derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die BoH als Nachfolgeorganisation von ‚Combat 18 Deutschland‘ etabliert werden sollte“.
Drei Monate am LG Dortmund
Seit Prozessbeginn am 26. Juni 2025 sind bis Anfang September elf Verhandlungstage verstrichen. Die Beweisaufnahme widmete sich bisher vor allem drei der von der Anklageschrift zusammengefassten mindestens 14 Treffen bzw. als C18-Aktivitäten beschriebenen Ereignissen und Zusammenkünften, die zwischen Oktober 2020 und März 2022 stattgefunden haben sollen: dem Konzert bzw. „Balladenabend“ am 14. August 2021 in einer Schutzhütte im rheinland-pfälzischen Greimerath, unweit von Michels‘ Wohnort; einem Treffen am 20. März 2021 (zwei Tage nach Röskes Geburtstag) im für derlei Zusammenkünfte laut Anklage immer wieder genutzten Keller- bzw. Untergeschossraum in dessen Eisenacher Wohnhaus (dem „Vereinslokal“, wie es in der Anklageschrift heißt) und der Teilnahme am Trauermarsch für Siegfried Borchardt, dem am 9. Oktober 2021 Hunderte von Neonazis in Dortmund die letzte Ehre erwiesen. Darunter auch Combat 18-Mitbegründer William Browning.
Der Verhandlungsalltag gestaltet sich zäh. Zuletzt etwa hörten die Verfahrensbeteiligten auf Antrag der Verteidigung Stunde um Stunde die verrauschten Aufnahmen abgehörter Telefonate oder der Abhörtonbänder aus Röskes PKW. Beweismittel wie diese dienen der Verteidigung als Steilvorlage für ihren Angriff auf die Ermittlungsarbeit und Anklagebehörde. Schließlich seien die Auswertungsprotokolle im Vergleich zu den Originalaufnahmen fehlerhaft, die Ermittlungsansätze politisch motiviert, die Analyse der Spuren interessengeleitet. Dass die Polizeibeamt*innen des LKA Thüringen es bei einer Hausdurchsuchung in Röskes Keller tatsächlich versäumt hatten, eine übergroße C18-Fahne mit dem Vereinigungslogo sicherzustellen, bevor sie noch während der Durchsuchung wie von Zauberhand verschwand, macht es der Verteidigung allerdings in der Tat einfach, die Ermittlungsarbeit genüsslich zu diskreditieren. Der Zangenangriff auf den geladenen Zeugen, einen verfahrensleitenden BKA-Ermittler, war vorprogrammiert, die Stimmung der Angeklagten derweil selbstbewusst heiter.
Staatsgefährdung – wenn der Staat gefährdet
Es ist anzunehmen, dass der Ausgang des Dortmunder Verfahrens Auswirkungen auf die in den anderen Bundesländern geführten Prozesse haben wird – zugunsten der Struktur von Combat 18. Die Taktik der Verteidigung, das Politische ins Private zu verlagern, wird in Dortmund erprobt und in den weiteren Verfahren erweitert werden. Derweil wird die künstliche Trennung zwischen miteinander verwobenen Organisationen fortgeführt.
Aktuell bleibt das Fazit, das Exif in dem Text „Never change a running system“ bereits 2019 über den behördlichen Umgang mit Blood and Honour und Combat 18 zog: „Der staatliche Umgang mit B&H/C18 ist auch ein Angriff auf die Gesellschaft der Vielen. Das Problem rechten Terrors ist nicht mit Verboten zu lösen, sondern nur mit einer kompletten Zerschlagung der Strukturen samt ihrer Helfer*innen innerhalb der Behörden.“